Handhabung durch Regulierung

Bewertung gesetzgeberischer Maßnahmen hinsichtlich der Wirkung

Bewertung gesetzgeberischer Maßnahmen hinsichtlich der Wirkung#

Allgemein

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Die Überlegung sich an den Betreiber einer Plattform zu wenden und diesen in die Pflicht zur Sorgfalt der vom Nutzer übergebenen und veröffentlichten Inhalte zu nehmen bildet die wohl einfachste Art der Argumentation, der kontrollierten und zielgerichteten Verbreitung oder Streuung von kritischen Inhalten entgegenzuwirken.

Kritik an rein gesetzgeberischen Maßnahmen:

  • Die Gültigkeit einer gesetzgeberischen Maßnahme ist auf eine regionale Ausdehnung beschränkt.

  • Mangelnde Erreichbarkeit / Kontrolle von Betreibern, welche nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen

  • Eine gesetzgeberische Maßnahme sendet ein falsches Signal an die Entscheidungsträger einer demokratisch organisierten Gesellschaft.

Eine Vereinfachung der Argumentation, die Verantwortung auf den Betreiber einer Social-Media Plattform zu übertragen berücksichtigt weder die Ursachen, welche eine Problemstellung auslösen noch die Faktoren, welche die Wirkung der Problemstellung verstärken. Außerdem ist die Wirksamkeit einer Richtlinie nachzuweisen und die Verpflichtung auf Einhaltung durch einen kontinuierlichen und lückenlosen, durch technische Maßnahmen unterstützten Audit sicherzustellen. Als Folge der im Vorfeld aufgeführten Argumentation muss die Umsetzbarkeit des Netzdurchsetzungsgesetzes als realitätsferne Maßnahme bewertet werden. Realitätsfern bedeutet an dieser Stelle, dass relevante Fragestellungen, welche die Wirkung begrenzen aber auch mögliche Folgen hervorrufen bei der Überlegung oder der Ausarbeitung der Maßnahme offensichtlich nicht maßgeblich berücksichtigt wurden.